Diese Erklärung wurde zuletzt am 14. August 2026 aktualisiert.

Stafix — PPWR (EU) 2025/40: Stellungnahme

Stafix-Produkte sind keine Verpackungen im Sinne der Verordnung (EU) 2025/40. Es handelt sich um Display-, POS- und Beschilderungsfolien, die für harte, glatte und nicht poröse Oberflächen konzipiert sind – Glas, Metall, lackierte Platten und Laminat. Sie sind nicht dazu bestimmt, geliefert oder vermarktet, um Waren im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 zu enthalten, zu schützen, zu handhaben, zuzustellen oder zu präsentieren.

Die produktbezogenen Verpflichtungen der PPWR gelten daher nicht für Stafix-Produkte, und hinsichtlich der Produkte in der von uns gelieferten Form werden daher auch keine derartigen Verpflichtungen auf unsere Kunden oder Vertriebspartner übertragen.

Sofern ein Kunde unser Material weiterverarbeitet oder in einer Verpackungsanwendung einsetzt, liegt die Verantwortung für die Konformität dieser Endanwendung bei der Partei, die die Weiterverarbeitung durchführt.

Stafix-Transportverpackungen

Unabhängig davon gilt: Die Verpackungen, in denen wir unsere Waren versenden – Paletten, Stretchfolie, Umreifungsbänder, bedruckte Kartons und Rollenhülsen – sind Transportverpackungen, die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen. Wir sammeln Konformitätsunterlagen von unseren Verpackungslieferanten und werden eine Zusammenfassung hierzu zur Verfügung stellen.

Stafix wird seine Kunden über jede wesentliche Änderung der vorstehenden Angaben informieren.
José Ayala, Geschäftsführer